Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – Basisschutzmaßnahmen verlängert

Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Juli 2022 gelten unverändert weiter und umfassen Basisschutzmaßnahmen.

Für die Kinder- und Jugendarbeit bestehen keine Einschränkungen.

Alle Informationen finden sich unter Amtliche Bekanntmachungen - Coronavirus in Sachsen.

Die Regelungsübersicht zur Maskenpflicht findet sich hier.

Die Regelungsübersicht zur Testpflicht finden sich hier.

„Die aktuell bestehenden sächsischen Corona-Regeln gelten unverändert bis Ende September. Dies hat die sächsische Staatsregierung beschlossen. Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. September 2022 in Kraft und gilt bis das neue Infektionsschutzgesetz am 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll.“ (vgl. SMS Sachsen)

Nähere Informationen zu den Neuregelungen ab 01.10.2022 finden sich unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856. Diese sollen ab 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

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