Maskenpflicht entfällt - Empfehlung bleibt

Ab sofort besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr.

Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wurde damit in eine dringende Empfehlung umgewandelt.

Weiter heißt es: „Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie

  • die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,
  • das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen [...] sowie
  • die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.“

Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung findet sich hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.

Die Regelungsübersicht ist hier zu finden: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Uebersicht-Maskenpflicht-oeffentliche-Verkehrsmittel-2023-01-16.pdf

 

 

Zurück