Herbstferien-Angebote OHNE Testpflicht

Sächsische Kinder- und Jugendeinrichtungen planen einen bunten Herbst mit vielfältigen Aktivitäten und Aktionen in den bevorstehenden Herbstferien.

In den Regelungen der aktuellen SächsCoronaSchVO vom 21. September 2021 und in den dazugehörigen FAQs wird deutlich, dass junge Menschen auch in den Herbstferien voraussetzungsfreien Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit erhalten sollen. Hier heißt es, dass für Kinder und Jugendliche eine Ausnahme bzgl. Testpflicht gilt – demnach müssen auch in den Ferien keine Tests nachgewiesen werden!

Informationen dazu finden sich in den FAQ: Aktuelle Regeln zum Testnachweis (Stand: 7. Oktober 2021):

Brauchen Kinder und Jugendliche beim Besuch von Freizeit- und Sportangeboten, gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen ... einen Testnachweis, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt?

Von der nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung ab einem Schwellenwert von 35 geltenden 3G-Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ausgenommen. Sie fallen grundsätzlich unter keine Testpflicht. Für Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung in der Schule unterliegen, ist in § 4 Abs. 4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eine Ausnahme geregelt. Sie brauchen das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht gesondert nachweisen. Dies gilt auch während der Ferien.

(aktualisiert am 15. September 2021)

Wir verweisen dazu auf die Hinweise vom 15.09.2021: 3G im Kontext von Angeboten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

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