Fortschreibung der bewährten Regelungen bis 16. Juli 2022

Die Corona-Schutz-Verordnung, die bereits seit 1. Mail 2022 gilt und in der Vergangenheit bereits verlängert wurde, gilt nun weiterhin bis 16. Juli 2022.

Für die Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich damit weiterhin keine Einschränkungen für den regulären Betrieb.

Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen, die eine weitere Verlängerung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung um vier Wochen bis zum Beginn der Sommerferien erfordern.

„Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit bis einschließlich 16. Juli 2022 aufrechterhalten. Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen eines mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr.

Mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen soll auch der allgemein hohen Auslastung der Krankenhäuser – auch jenseits von Corona-Patienten – Rechnung getragen werden. Angesichts des hohen Ansteckungsrisikos dient die Verlängerung der Schutzmaßnahmen auch der Vorsorge für die Ferienzeit.

Weiterhin wird zur Vorsicht geraten und dringend empfohlen, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Menschenansammlungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“

(https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html)

Die Verordnung ist nachzulesen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AenderungsVO-22-06-14-Lesefassung.pdf

Weitere Informationen zu Masken- und Testpflicht finden sich hier:

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