Aktuelle Notfall-Verordnung verlängert bis 14.01.2022

Für die Kinder- und Jugendarbeit relevante Regelungen bleiben bis einschließlich 14.01.2022 weiter gültig. Damit können Angebote und Einrichtungen (für die Adressatengruppen ohne 2G oder 3G) weiterhin geöffnet bleiben.

Die Maßgaben der Allgemeinen Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten. In der aktuellen Allgemeinverfügung finden sich einige Konkretisierungen, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe beziehen:

Zu Ziffer II.8 (Besondere Hygieneregeln für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe)

„Den allgemeinen Hygieneregeln der Allgemeinverfügung folgend sollen die Konzepte neben Maßnahmen zur Besucherlenkung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch Maßnahmen zur Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands und zur Festlegung der Obergrenze der zeitgleich anwesenden Personen umfassen, um eine Kontaktreduzierung und die Einhaltung der Regelungen des Infektionsschutzes während der Durchführung der Angebote zu gewährleisten.

Über das jeweilige Hygienekonzept können Besonderheiten der konkreten Angebote in den Regelungszusammenhang integriert und damit die Wirkung der Infektionsschutzmaßnahmen an der konkreten Einrichtung optimiert werden.

Die Durchführung der Kinder-, Jugend- und Familienerholungsmaßnahmen in festen Gruppen soll zur Kontaktreduzierung beitragen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.“

(vgl. SächsCoronaHygAV, S. 7 bzw. 15/16)

Zudem verweisen wir auf die vergangenen Meldungen: Notfallverordnung verlängert - Einrichtungen/Angebote der Kinder- und Jugendarbeit weiter OFFEN und KURZ UND KNAPP: Regelungen der Notfallverordnung

 

Fortbildungen sind weiterhin nicht analog umsetzbar.
Die Corona-Notfall-Verordnung regelt im § 15 Außerschulische Bildung

„(1) Präsenzveranstaltungen in Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, ähnlichen Einrichtungen ... sind untersagt.“

 

Ausblick: In wenigen Tagen werden die Neuregelungen, die ab dem 15.01.2022 wirksam werden und an den Bundesregelungen anknüpfen, in Sachsen beraten und beschlossen. Diese sollen einige Lockerungen für das öffentliche Leben beinhalten. Informationen vorab finden sich im Mitschnitt der Pressekonferenz vom 7. Januar 2022, siehe https://www.coronavirus.sachsen.de/

 

Die verlängerte Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 in der Lesefassung vom 5. Januar 2022 ist bis 14. Januar 2022 gültig und findet sich hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-01-05.pdf

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